Das versicherungsrechtliche Mandat

Oftmals kommt es zwischen Verbrauchern und Versicherungsgesellschaften - aber auch Letzteren und ihren Versicherungsnehmern - zu Unstimmigkeiten über die sich aus einem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten.

 

Oftmals liegen diese auch - auf der Seite des Versicherungsnehmers - in einer Unkenntnis des Inhalts eines Versicherungsvertrages: Nicht jeder "Schaden" führt zu einer Leistungspflicht des Versicherers.

 

Ich verstehe mich auch hier als nicht einseitiger Interessenvertreter der jeweils von mir vertretenen Partei, sondern als derjenige Anwalt, der auf der Grundlage der bestehenden versicherungsvertraglichen Gesetze (VVG) und des mit dem jeweiligen Mandanten bestehenden Versicherungsvertrages eine Prüfung vornimmt und (erst) dann eine entsprechende Beratung vornehmen kann.