Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es stellt - in Form von Ergänzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 630 a bis 630 h BGB - eine Ergänzung dienstvertraglicher Regelungen dar; zugleich jedoch werden die Rechte und Pflichten der an einem Behandlungsvertrag beteiligten Parteien - Arzt und Patient - gesetzlich geregelt, die allerdings maßgebend nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Bezüglich der Rechte und Pflichten meint das Bundesjustizministerium, dass diese nun "schwarz auf weiß" festgeschrieben seien. http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_node.html
Ob dies die richtige Sprache für ein derart sensibles, eigentlich vom Vertrauensgrundsatz getragenes Verhältnis ist, lasse ich dahingestellt.