Arzthaftungsrecht

In der täglichen Praxis eines Arztes ist festzustellen, dass seine Tätigkeit und somit auch das Arzt-Patienten-Verhältnis zunehmend verrechtlicht wird.

 

Früher galt zwischen Arzt und Patient der Grundsatz, dass das Verhältnis von Vertrauen in die ärztliche Tätigkeit getragen war.

 

Dies gilt auch noch heute - doch auch im Rahmen langjährig gewachsender Behandlungsverhältnisse muss (leider) festgestellt werden, dass Patienten die Behandlung ihres Arztes rechtlich überprüfen lassen. Dabei geht es nicht nur um die Überprüfung einer medizinischen Behandlung auf deren Fehlerfreiheit ("lege artis"). Vielmehr kann auch eine fehlerfrei und medizinisch indizierte Behandlung dann zu einer Haftung des Arztes führen, wenn Lücken in der Aufklärung festgestellt werden.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Beratung von Ärzten und Krankenhäusern
  • Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern in Arzthaftungsprozessen
  • Verteidigung von Ärzten und medizinischem Assistenzpersonal in strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren

 

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