1.
Ein Allgemeinmediziner schudet einem Patienten, der sich vorher mit einem chirurgischen / orthopädischen Leiden ("umgeknickter Fuß" / V. a. Achillessehnenruptur / Distorsion) in einem Krankenhaus vorgestellt hatte und dem dort schriftlich im Notfall-/Vertretungsschein mitgeteilt worden und bekannt war, sich im Falle der Beschwerdepersistenz / -progredienz dort wieder vorzustellen, die Aufklärung, dass er sich entweder im Krankenhaus oder einem Facharzt für Chirurgie / Orthopädie vorstellt.
Dies gilt auch dann, wenn der Allgemeinmediziner selbst keine eigene Behandlung insoweit übernimmt.
Im konkreten Fall wurde ein Vergleich über 15.000,-- EUR geschlossen.