Sicherungsaufklärung bei "banalem" Eingriff

Ein Allgemeinmediziner entfernt bei einem diabetischen Patienten mit diabetischem Fuß einen Splitter. Er möchte mit dem Pat. einen WV-Termin für den nächsten Tag vereinbaren. Der Pat. teilt dem Arzt mit, dass er am Wochenende (Freitag!) nicht zum Arzt gehe; er komme erst Montag wieder. Samstagnacht kommt es zur Sepsis und zur Teil-Amputation von Zehen. 

Haftung des Arztes: Dieser wäre verpflichtet gewesen, den Pat. drastisch darüber aufzuklären, dass es zu einer Sepsis (o. ä.) oder gar zum Tod kommen könne. Anderenfalls haftet er (obwohl der Pat. nicht kommen wollte!).