Das allgemeine Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - befasst sich mit den rechtlichen Verhältnissen von Personen untereinander. Dabei sind nicht nur natürliche Personen gemeint, sondern auch mit den juristischen Personen (GmbH, AG usw.).

 

Generell könnte man meinen, dass das Zivilrecht morgens in der Bäckerei ("Brötchenkauf") beginnt und - bezogen auf den Unternehmensbereich - bei einem Unternehmenskauf endet (und dort auch recht kompliziert ist).

 

Es betrifft nahezu jeden im täglichen Leben - mit seinen Höhen und Tiefen. Jeden Bürger kann es morgens auf der Fahrt zur Arbeit treffen (Stichwort: Verkehrsunfall) oder auch schon dann, wenn er auf dem vom Nachbarn nicht gesäuberten Gehweg ausrutscht und sich verletzt.

 

 

Autohändler

Im diesem Bereich werden aktuelle Entscheidungen "rund um den Autokauf" dargestellt.